24 Stunden Pflege: Fragen und Antworten zur 24 Stunden Pflege in der Steiermark

F.A.Q. zur 24 Stunden Pflege

Hier finden Sie Fragen und Antworten, wichtige Informationen zur 24 Stunden Pflege in der Steiermark.
Sollten Sie noch weitere Fragen haben, sind wir gerne für Sie erreichbar!

1. Wie schnell kann die Betreuung gestartet werden?

Wir organisieren Ihnen innerhalb von drei Tagen ab Auftragserteilung eine Betreuerin von uns. Wichtig ist, dass wir schnellstmöglich einen persönlichen Gesprächstermin vereinbaren, um die Situation einschätzen zu können. Danach können wir eine geeignete Betreuerin zu Ihnen vermitteln.

2. Aus welchem Land kommen unsere Betreuungskräfte?

Unsere Betreuungskräfte kommen hauptsächlich aus der Slowakei und Kroatien.

3. Haben die Betreuerinnen und Pflegerinnen eine Ausbildung im Pflegebereich?

Der Großteil von ihnen hat einen Kurs oder eine Ausbildung in ihrem Heimatland absolviert. Zusätzlich werden Betreuerinnen von unserem Diplomierten Pflegepersonal in pflegerischen Handlungen delegiert und angeleitet.

4. Sprechen die Betreuungskräfte Deutsch?

Die meisten Betreuungskräfte sprechen gut Deutsch und verstehen ebenso gut Deutsch. Wir achten schon bei der Auswahl auf die Sprachkenntnisse. Sollte es der Fall sein, dass eine Betreuerin nicht gut Deutsch kann, werden Sie von uns zeitnahe benachrichtigt.

5. Welche Pflegestufe brauchen Sie, um die Förderung vom Bundes Sozialministerium zu bekommen und in welcher Höhe wird sie zugesprochen?

Sie brauchen die Pflegestufe 3 und das monatliche Nettoeinkommen darf 2.500 Euro nicht überschreiten. Für eine Betreuungskraft erhalten Sie 400 Euro pro Monat und für zwei sind es 800 Euro. Das Maximum beträgt 800 Euro pro Monat.

6. Wie viel Pause steht einer Betreuerin zu und wer ist in dieser Zeit für den Kunden zuständig?

Im Regelfall sind es 2 Stunden pro Tag. Die Pausenzeiten müssen mit dem Kunden abgesprochen und vereinbart werden. In der Abwesenheit der Betreuerin haben Sie zwei Möglichkeiten. Entweder Sie selbst oder eine Vertrauensperson von Ihnen übernimmt die Pausenvertretung. Sollten Sie diese Möglichkeit nicht haben, können wir Ihnen weiterhelfen. Auf jeden Fall ist zu beachten, dass der Kunde niemals in der Pausenzeit unbeaufsichtigt sein darf.

7. Welche räumlichen Voraussetzungen benötigen Sie für die Betreuerin?

Die Betreuungskraft benötigt ein absperrbares Zimmer, sowie Bad und WC zur Mitbenützung. Wichtig ist es, dass sie sich wohlfühlt und eine Rückzugsmöglichkeit hat.

8. Sind Betreuerinnen bei der 24 Stunden Betreuung Pietsch angestellt?

Nein, sie sind selbstständig tätig und nicht bei uns angestellt. Alle Betreuerinnen besitzen eine aufrechte Gewerbeberechtigung als Personenbetreuer in Österreich. Mit der 24 Stunden Betreuung Pietsch haben sie einen Kooperationsvertrag und werden zu unseren Kunden vermittelt.

9. Muss der Kunde die Steuer und Versicherungen von der Betreuerin bezahlen?
Nein, das muss der Kunde nicht. Die Betreuerin muss sämtliche Abgaben selbst abführen und dafür Sorge tragen, dass sie keine wichtigen Fristen versäumt.
10. Wer haftet im Schadensfall beim Kunden?

Jede Betreuerin haftet selbst und eigenverantwortlich in ihrer Tätigkeit als Personenbetreuerin. Deswegen ist es wichtig, dass sie nur die Tätigkeiten übernimmt, die im Hausbetreuungsgesetz, sowie im § 159 Gewerbeordnung vereinbart worden sind.

11. Welche Aufgaben müssen Betreuerinnen für sie erledigen?
Sämtliche Tätigkeiten sind im Hausbetreuungsgesetz und im § 159 festgelegt. Wir beraten Sie gerne in einem persönlichen Gespräch darüber. Aktuelle Links zum Hausbetreuungsgesetz und Personenbetreuung.
12. Dürfen Betreuerinnen Tätigkeiten durchführen die nicht im Hausbetreuungsgesetz und § 159 festgelegt sind?

Nein, das dürfen sie nicht, denn ansonsten ist im Schadensfall die Versicherung leistungsfrei.

13. Wie viel kostet eine 24 Stunden Betreuung?

Die von uns vermittelten Personenbetreuer bekommen einen Bruttotagessatz ab 78,00 Euro. Zusätzlich bekommen Sie einen Fahrtkostenersatz für die An und Abreise. Jede Situation ist unterschiedlich, deswegen geben wir einen „Ab“-Preis an. Erst nach einem persönlichen Gespräch können wir Ihnen die tatsächlichen Kosten mitteilen.

14. Wie lange dauert ein Turnus und wie findet der Wechsel statt?

Im Regelfall dauert ein Turnus 14 Tage. Es gibt Sondervereinbarungen, in denen 21 Tage möglich sind. Unsere Betreuerinnen fahren immer mit demselben Taxiunternehmen, damit ein lückenloser Wechsel sichergestellt ist.

15. Wie oft besucht Sie die 24 Stunden Betreuung Pietsch während des laufenden Betreuungverhältnisses?

Wir besuchen Sie in einem 4–6-wöchigem Rhythmus persönlich und stellen sicher, dass alle vereinbarten Tätigkeiten erbracht werden. Zusätzlich sind wir telefonisch für Sie in den Geschäftszeiten erreichbar und helfen Ihnen bei offenen Fragen gerne weiter.

16. Kann ich den aufrechten Vermittlungs- und Werkvertrag kündigen und welche Fristen sind einzuhalten?

Sie können jederzeit unter Einhaltung einer 14-tägigen Kündigungsfrist ohne Angabe von Gründen die Verträge kündigen.

17. Arbeiten die Betreuerinnen auch in der Nacht?

Grundsätzlich sollte sich die Betreuerin in der Nacht erholen, damit sie am darauffolgenden Tag wieder ausgeruht ihre Arbeit durchführen kann. Sollte es dennoch zu einer oder mehrerer Unterberechungen der Nachtruhe kommen, würden wir Sie bitten, am nächsten Tag der Betreuungskraft ausreichend Zeit zur Erholung zur Verfügung zu stellen.

18. Muss die Betreuerin auch andere Personen bei dem Kunden versorgen?

Nein, die Betreuerin ist nicht verpflichtet, andere Personen, die im Haushalt leben, mitzuversorgen. Im Vertrag wird vereinbart wie viele Personen zu betreuen sind und welches Entgelt ihr dafür zusteht.

19. Darf die Betreuerin während der Arbeitszeit rauchen?

Die Betreuerin ist selbstständig und teilt sich ihre Arbeitszeit dementsprechend ein. Grundsächlich spricht nichts dagegen, wenn geraucht wird. Es darf die Betreuungssituation nicht vernachlässigt werden. Schlussendlich sollte es mit den Rauchpausen nicht übertrieben werden.

20. Wie erfolgt die Rechnungslegung der Betreuerin?

Die Betreuerin stellt Ihnen am Turnusende die Rechnung mit dem vereinbarten Tagessatz. Ebenso stellt sie Ihnen eine Rechnung über die Fahrtkosten aus. Die Bezahlung erfolgt entweder Bar oder per Überweisung auf das Konto der Betreuerin. Bitte beachten Sie bei einer Überweisung den Bankweg. Im Fall einer Barzahlung raten wir Ihnen einen Tag vor Turnusende die Auszahlung an die Betreuerin vorzunehmen.

21. Dürfen Sie der Betreuerin vorschreiben, wie sie ihre Arbeitszeit einteilt und zu welchem Zeitpunkt die Arbeit durchgeführt werden muss?

Jede Betreuerin ist selbstständig, somit ist sie nicht weisungsgebunden gegenüber ihrem Auftraggeber oder Kunden. Vor Beginn des Betreuungsverhältnisses werden sämtliche zeitliche Abläufe gemeinsam mit der Betreuerin besprochen und in weiterer Folge bestmöglich von ihr umgesetzt.

Gute 24 Stunden Pflege – schnell und unkompliziert

Ablauf: So kommen Sie rasch zu einer Pflegekraft

Ob langfristig oder für einen begrenzten Zeitraum: wir sind immer für Sie da! Dabei ist Ihr Weg zu einer 24 Stunden Pflegerin ganz einfach.

  1. Rufen Sie uns unter +43 699 18171796 an und wir vereinbaren einen kostenlosen Erstberatungstermin. Unser Geschäftsführer, Günther Pietsch kommt direkt zu Ihnen nach Hause.
  2. Wir beantworten alle Ihre Fragen und erheben den Gesundheitszustand der zu betreuenden Person. Gemeinsam legen wir den Betreuungsbedarf fest und empfehlen Ihnen zwei Pflegerinnen, die Sie bzw. Ihre Liebsten künftig betreuen werden.
  3. Die Betreuung beginnt: Die Pflegerin zieht bei Ihnen ein und Günther Pietsch besucht Sie mind. 1 Mal pro Monat in seiner Tätigkeit als diplomierter Kranken- und Gesundheitspfleger.
24 Stunden Pflege Steiermark, Fragen und Antworten

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